Gemeinsam mit einem unserer Mitglieder haben wir nach einer Kündigung ausstehende Löhne und Überstunden erfolgreich nachgefordert. Unser Mitglied arbeitete als Reinigungskraft in einem Hotel und war gekündigt worden, nachdem sie aufgrund zu knapper Zeitvorgaben Überstunden anhäufte und diese auch bezahlt bekommen wollte.
Überstunden müssen grundsätzlich bezahlt oder abgefeiert werden, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist – und selbst wenn es im Vertrag steht, können unbezahlte Überstunden illegal sein. Weil unser Mitglied kein deutsch spricht, liegt die Vermutung nahe, dass ihr Chef hoffte, die Überstunden nicht zahlen zu müssen. Nachdem wir in einem Brief den ausstehenden Lohn inklusive der Überstunden eingefordert und mit Konsequenzen gedroht hatten, war kurz darauf das gesamte Geld auf dem Konto.